Für die Ausbildung wird
ein mittlerer Bildungsabschluss vorausgesetzt:
oder
eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert
oder
der Hauptschulabschluss und eine zusätzliche mindestens zweijährige Berufsausbildung
oder
der Hauptschulabschluss und die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung Altenpflegehelfer/in oder Krankenpflegehelfer/in führen zu dürfen
oder
der Hauptschulabschluss und eine landesrechtlich geregelte erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in der Altenpflegehilfe bzw. der Krankenpflegehilfe von mindestens einjähriger Dauer.