Schulische Vorbildung – rechtlich

Für die Ausbildung wird

* ein mittlerer Bildungsabschluss vorausgesetzt:

oder

* eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert

oder

* der Hauptschulabschluss und eine zusätzliche mindestens zweijährige Berufsausbildung

oder

* der Hauptschulabschluss und die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung Altenpflegehelfer/in oder Krankenpflegehelfer/in führen zu dürfen

oder

der Hauptschulabschluss und eine landesrechtlich geregelte erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in der Altenpflegehilfe bzw. der Krankenpflegehilfe von mindestens einjähriger Dauer.

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